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Erziehungsberatung in Wien

Sie brauchen Hilfe bei der Erziehung oder im Zuge eines Verfahrens? Ich berate Sie gerne bei Erziehungsproblemen

Mit dem neuen Gesetz kann seit Februar 2013 im Zuge einer Scheidung auch Erziehungsberatung „Zur Sicherung des Kindeswohls“ durch das Gericht verordnet werden.

Anerkannte Erziehungsberaterin

Ich bin vom Ministerium anerkannte Erziehungsberaterin gemäß (§107, Abs. 3 Außerstreitgesetz).

Ich biete Beratung im Zuge von Verfahren über die Obsorge und/oder das Recht auf persönlichen Kontakt an

Gemischte Gefühle für Eltern beim Verfahren

Bei den oben genannten Verfahren ergeben sich für Eltern oft „gemischte Gefühle“.

Zwar entstehen auf der einen Seite auch durch die „Verordnung“ verstärkt Unmut bis Ärger und das Gefühl einer erneuten Belastung. Oftmals steigern sich diese Gefühle noch durch die bereits gemachten Erfahrungen, dass „ohnehin schon alles versucht wurde und nichts geholfen hat“ und durch den Ärger über den anderen Elternteil.

Auf der anderen Seite steht aber sehr wohl auch oft die Wahrnehmung, dass das Kind unter der momentanen Konfliktsituation sehr leidet; es gibt immer noch Fragen, Anliegen, Hoffnung und Wünsche – die ja vielleicht an die Beratung gerichtet werden könnten.

Kurz: Das Motto „Aus der Not eine Tugend machen“ könnte so also „Aus der Verpflichtung eine Chance machen“ eine vielleicht nützliche Anwendung/Variante finden.